Teichordnung
- Mit dem Betreten der Anlage gilt die Teichordnung als anerkannt
- Jeder Angler ist verpflichtet nach den neuesten Stand der NRW-Fischereigesetze zu angeln
- Es darf nur an den bezahlten Teichen geangelt werden
- Zum Fischfang sind nur Einzelhaken erlaubt. Mehrfachhaken, Futterkörbchen, Anfüttern, lebender Köderfisch ist verboten
- Das Reißen oder keschern von Fischen ist verboten
- Setzkescher und Lebendköderung ist untersagt
- Der Wechsel des Angelplatzes (Herumwandern) ist untersagt
- In Ruhezonen darf nicht geangelt wreden
- Den Angelplatz, sowie den Schlachtplatz sauber verlassen
- Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen führen ohne Geldrückerstattung zum Verweis der Anlage
- Müll gehört in die Mülltonne, Kippen in den Aschenbescher
- sämtliche Kunstköder mit Einzelhaken sind erlaubt.
- Großkarpfen müssen schonend zurückgesetzt werden
- Fische über 10kg Stückgewicht sind nicht im Preis enthalten und werden extra berechnet
- Angelwettbewerbe finden nicht statt
- Jeder Angler erklärt sich mit den hier aufgeführten Bestimmungen einverstanden